DBA-Schweiz: Gewerblich geprägte Personengesellschaft kein Unternehmen i.S. des Art. 22 Abs. 2 (BFH)
Das Recht, Vermögensteuer für die Beteiligung einer in der Schweiz ansässigen, im Inland beschränkt vermögensteuerpflichtigen Person an einer inländischen gewerblich geprägten Personengesellschaft zu erheben, steht der Schweiz zu.
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