Doppelbesteuerungsabkommen: Bindungswirkung zwischenstaatlicher „Verständigungsvereinbarungen“? II
Eine Abfindung, die eine zuvor in Deutschland wohnende Person nach ihrem Wegzug in die Schweiz von ihrem bisherigen inländischen Arbeitgeber aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses erhält, ist nicht in Deutschland zu besteuern. Die anders lautende Verständigungsvereinbarung zwischen den deutschen und Schweizer Steuerbehörden (BMF, Schreiben v. 13.10.1992, RIW 1993, 82) bindet die Gerichte nicht.
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