Doppelte Haushaltsführung: Privat veranlasste Kosten für umgekehrte Familienheimfahrten nicht abzie
Aufwendungen des am Familienwohnsitz lebenden Ehegatten für Besuchsreisen zur Wohnung des anderenorts beruftstätigen Ehegatten sind zumindest dann nicht als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abziehbar, wenn die Besuchsreisen privat veranlasst waren.
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