Doppelte Haushaltsführung: „Umgekehrte“ Familienheimfahrten (BFH)
Aufwendungen des am Familienwohnsitz lebenden Ehegatten für Besuchsreisen zur Wohnung des anderenorts berufstätigen Ehegatten sind nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn die Besuchsreisen privat veranlasst waren.
Powered by Kreditvergleich