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Doppelte Haushaltsführung: Wie ein 4-wöchiger Urlaub den Werbungskostenabzug erhöhen kann

Höhere Werbungskosten dank eines ausgedehnten Urlaubs? Was paradox klingt, bewahrheitet sich im neuen Reisekostenrecht, denn die 3-Monatsfrist für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen lässt sich ab 2014 durch einen mindestens 4-wöchigen Urlaub erneut in Gang setzen. Arbeitnehmern bietet sich hierdurch erhebliches Steuergestaltungspotenzial.














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