Drucker oder Scanner von der Steuer absetzen.
Wer erst später feststellt das ein Drucker oder/und ein Scanner benötigt wird und diesen nicht im Bundle mit dem Computer erworben hat, der kann die Kosten für den Erwerb der Geräte als geringwertiges Wirtschaftsgut zum sofortigen Werbungskostenabzug geltend machen. In voller Höhe als Werbungskosten können Aufwendungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig [...]
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