DStV: Digitaler Lohnnachweis: Für 2017 noch zwei Meldungen notwendig
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) weist darauf hin, dass Unternehmen für das Jahr 2017 ihre Daten für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV Meldeverfahren) letztmalig mit dem bisherigen Entgeltnachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren und zusätzlich mit dem Lohnnachweis Digital übermitteln müssen.
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