DStV: Entwurf eines BMF-Schreibens zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung
Die Rechtsprechung von EuGH und BFH lässt mittlerweile eine rückwirkende Rechnungsberichtigung zu. Die Praxis wartet darauf, wie die Finanzverwaltung mit dieser Rechtsprechung umgeht. Das BMF hat kürzlich den Entwurf eines BMF-Schreibens an die Verbände zur Stellungnahme verschickt. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat hierzu Stellung genommen.
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