DStV: Nachweis der Unternehmereigenschaft
Zum Nachweis der Unternehmereigenschaft für Zwecke der Vorsteuerberichtigung haben Unternehmer bislang beim Finanzamt eine Unternehmerbescheinigung beantragt. Solche Bescheinigungen soll es künftig nicht mehr geben. Der DStV fordert die Finanzverwaltung u.a. auf, Klarheit zu schaffen und Unternehmern auch künftig adäquate Mittel bereitzustellen, damit diese ihre Unternehmereigenschaft nachweisen können.
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