DStV Stellungnahme: Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen
Der DStV begrüßt in ihrer Stellungnahme grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Allerdings müssen bestehende berufsrechtliche Regelungen von Steuerberatern auch bei Fachkräften aus Drittstaaten angewandt werden.
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