Ebay-Verkäufe auch ohne klassisches Durchhandeln steuerpflichtig (BFH)
Die laufende Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Umfang stellt eine der USt unterliegende unternehmerische Tätigkeit dar, wenn der Verkäufer ähnlich einem Händler aktive Schritte zum Vertrieb unternimmt.
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