Ehegattenmietverhältnis: Keine Anerkennung bei zeitnaher Rückgewährung der Mietzahlungen (FG)
Für die Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Ehegatten ist entscheidend, dass das Mietverhältnis wie vereinbart durchgeführt wird. Daran fehlt es, wenn die Miete nach dem Eingang alsbald wieder an den Mieter zurückzahlt wird, ohne dass der Vermieter dazu aus anderen Rechtsgründen verpflichtet ist.
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