Ehegattensplitting: Ausschluss von Partnern eingetragener Lebenspartnerschaften verfassungswidrig?
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass der Ausschluss von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Anwendung der Regelungen über das Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.
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