Einheitliches Vertragswerk
Die Bundesländer erhielten ab 2006 das Recht, ihren Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Nahezu alle Länder haben seitdem den ursprünglich bei 3,5 % liegenden Grunderwerbsteuersatz erhöht. Entscheidet man sich für den Erwerb einer bestimmten Immobilie, hat man als Erwerber zwar keinen Einfluss auf die Höhe des Steuersatzes. Dennoch gilt es, Steuerfallen zu vermeiden. Nachfolgend werden einige in der Praxis wichtige Punkte dargestellt, die zu beachten sind.
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