Einheitliches Vertragswerk: Grundstückskauf und Errichtung einer Doppelhaushälfte (FG)
Ein Werkvertrag über die Errichtung eines Gebäudes bildet mit dem Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Grundstücks nur dann ein einheitliches Vertragswerk, wenn das Zusammenwirken auf der Veräußererseite für den Erwerber auch objektiv erkennbar ist.
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