Einheitsbewertung: Mehrere Windkraftanlagen keine wirtschaftliche Einheit (BFH)
Mehrere mit Windkraftanlagen bebaute Grundstücksflächen bilden regelmäßig keine wirtschaftliche Einheit, wenn sie durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind.
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