Einkommenssteuer für Fernsehpreisgelder - "Big-Brother"-Sieger will Gewinn nicht versteuern
Essen, Schlafen und Rumhängen ist einkommensteuerpflichtige Tätigkeiten - zumindest, wenn Kameras dabei sind und Gewinne fließen. So sieht das zumindest der Fiskus - doch ein "Big-Brother"-Sieger wehrt sich dagegen.Powered by Stromvergleich