Einkommensteuer-Vorauszahlungen: Ehegatten mit der Steuerklassenkombination III/V (OFD)
Ehegatten können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will.
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