Einkommensteuererstattung: Vom Finanzamt gezahlte Zinsen sind steuerfrei (Rechtsprechungsänderung)
Zinsen, die der Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlt (Nachzahlungszinsen) sind seit 2000 nicht mehr abziehbar. Folglich sind auch Zinsen, die das Finanzamt an den Steuerpflichtigen zahlt (Erstattungszinsen) nicht steuerbar.
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