Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale: Datenübermttlung der Meldebehörden an das BZSt (BMF)
Das BMF äußert sich zu Einzelheiten des Übermittlungsverfahrens bei der Datenübermittlung der Meldebehörden an das BZSt zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
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