ELENA: Ausnahmeregelung für gemeinnützigen Vereine
Auf jeden Arbeitgeber kommt zum Jahresanfang 2010 die neue Verpflichtung zu, alle relevanten Entgeltdaten für ihre Beschäftigten auf elektronischem Weg an die zentrale Daten-Speicherstelle zu übermitteln. Für Vereine soll es jetzt eine Ausnahmeregelung geben.
Powered by Versicherungsvergleich