ELStAM: Lohnsteuer-Freibeträge für 2013 müssen neu beantragt werden
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) weist darauf hin, dass Anträge zur Berücksichtigung eines Freibetrags für den Lohnsteuerabzug in 2013 nun ab Oktober 2012 beim
zuständigen Finanzamt gestellt werden müssen.
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