Entscheidung des Bundesfinanzhofs - Falschtanker können Reparaturkosten nicht absetzen
Ein Fehlgriff an der Zapfsäule führt schnell zu einem Mototschaden. Doch wie der Bundesfinanzhof nun entschied, können Betroffene die Reparaturkosten steuerlich nicht als Werbungskosten absetzen - denn das Malheur sei nicht als Unfall anzusehen.
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