Erbrecht: Stichtagsregel nichtehelicher Kinder ist verfassungsgemäß
2011 hat der Gesetzgeber die vollständige erbrechtliche Gleichstellung von vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kindern auf Erbfälle ab dem 29.5.2009 beschränkt. Damit hat er seinen Spielraum bei der Gestaltung von Stichtags- und anderen Übergangsvorschriften nicht überschritten, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12.4.2011 enthaltene Stichtagsregelung ist damit verfassungsgemäß. Der Entscheidung liegen im Wesentlichen [...]
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