Erbschaftsteuer: Gleiche Steuersätze bei Erwerbern der Steuerklasse II und III nicht verfassungswid
Die Gleichstellung der Erwerber der Steuerklasse II mit Erwerbern der Steuerklasse III bei den Steuersätzen der Erbschaftsteuer ist nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf nicht verfassungswidrig.
Powered by Suchmaschinenoptimierung