Erbschaftsteuer: Kosten einer Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeiten (BFH)
Die Kosten einer Erbauseinandersetzung sind bei der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Bewertung der im Nachlass befindlichen Grundstücke durch Sachverständige.
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