Erbschaftsteuer-Urteil - Auch enge Angehörige dürfen mit dem Pflegefreibetrag Erbschaftssteuer sparen
Auch Kinder, die ihre Eltern pflegen, können den Pflegefreibetrag bei der Erbschaftsteuer geltend machen. Die gesetzliche Unterhaltspflicht stellt kein Hindernis dar, entschied der Bundesfinanzhof.Von Gastautorin Isolde Schulze
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