Ermäßigter Steuersatz: Leistungen aus der Bereitstellung von Kureinrichtungen (OFD)
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG kann für die Bereitstellung von Kureinrichtungen der ermäßigte Steuersatz angewandt werden, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist.
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