Ermäßigter Steuersatz nach § 34 EStG: Auszahlung einer Abfindung in Teilbeträgen (BFH)
Eine die Anwendung von § 34 EStG rechtfertigende Zusammenballung von Einkünften kommt auch dann in Betracht, wenn zu einer Hauptentschädigungsleistung eine in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließende minimale Teilleistung hinzukommt.
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