Errichtung eines privat genutzten Anbaus: Kein Vorsteuerabzug (BFH)
Errichtet ein Unternehmer ein privat zu nutzendes Einfamilienhaus als Anbau an eine Werkshalle, darf er den Anbau nicht seinem Unternehmen zuordnen. Ihm steht kein Vorsteuerabzug aus den Kosten für die Errichtung des Anbaus zu.
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