Ertragsteuerliche Organschaft – Vereinbarung einer Verlustübernahme (BFH)
Die für die ertragsteuerliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft erforderliche Vereinbarung einer Verlustübernahme (§ 302 AktG) setzt u.a. die Vereinbarung der Verjährungsregelung entsprechend § 302 Abs. 4 AktG voraus.
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