Erwerbsunfähigkeitsrente: Besteuerung ab 2005 verfassungsgemäß (FG)
Eine zeitlich befristete Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine sog. Leibrente, die bei Rentenbeginn vor 2005 mit einem Besteuerungsanteil von 50 % der Einkommensteuer unterliegt. Eine Besteuerung mit dem Ertragsanteil kommt nicht in Betracht.
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