EuGH Kommentierung: Deutsches Verfahren zur Anrechnung ausländischer Steuern verstößt gegen EU-Recht
Bei Anrechnung ausländischer Steuern ist der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten. Dessen Berechnungsformel verstößt gegen EU-Recht, da sie zu einem zu niedrigen Anrechnungshöchstbetrag führt. Somit wird die ausländische Steuer gegebenenfalls in zu geringem Umfang angerechnet.
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