EuGH Kommentierung: Unternehmereigenschaft eines privaten Gerichtsvollziehers bei Tätigkeiten außerhalb des Gerichts
Bei dem bulgarischen EuGH-Verfahren ging es um die Unternehmereigenschaft eines privaten Gerichtsvollziehers, soweit er weitere Leistungen erbringt, die nicht in den Tätigkeitsbereich eines Gerichtsvollziehers fallen.
Powered by Versicherungsvergleich