Europäisches Recht: Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
Die EU-Kommission hat bereits in 2011 eine Richtlinie für eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde in vielen Detailpunkten geprüft und überarbeitet. Ziel ist es für Unternehmen einer Gruppe einen einheitlichen Rahmen der Unternehmensbesteuerung für deren Geschäftsaktivitäten im Binnenmarkt zu schaffen.
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