Ferienhausvermietung in Frankreich: Kein grenzüberschreitender Verlustabzug (FG)
Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses in Frankreich dürfen in Deutschland nicht abgezogen werden. Das FG Rheinland-Pfalz begründet diese Entscheidung mit dem DBA Deutschland-Frankreich und sieht dabei die EuGH-Rechtsprechung nicht entgegenstehen.
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