Ferienjobs: Auch Schüler und Studenten müssen Steuern zahlen
Wenn in den Ferien von Schülern oder Studenten eine befristete Arbeit angenommen wird, egal ob als Fahrer, Eisverkäufer oder Kellner muss, für den Arbeitslohn grundsätzlich Steuern gezahlt werden. In den meisten Fällen gibt es die Lohnsteuer aber mit der Einkommensteuererklärung wieder zurück, diese muss aber innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren gemacht werden. (Freiwillige Einkommensteuererklärung) [...]
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