Festsetzungsverjährung: Kein Anspruch auf Eigenheimzulage für Zweitwohnung im EU-Ausland (FG)
Inländer haben keinen Anspruch auf Eigenheimzulage für ihre in einem EU-Mitgliedstaat belegene Zweitwohnung, wenn für das betreffende Jahr bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
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