Fettabsaugung hilft nicht beim Steuern sparen
Die Kosten für eine Liposuktion können in der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, entschied das FG Baden-Württemberg. Das gilt jedenfalls dann, wenn kein vor der Operation erstelltes amtsärztliches Gutachten vorliegt. Im entschiedenen Fall ging es um eine Frau, bei der im Sommer 2006 ein Lipödem an den Beinen diagnostiziert wurde. Sie erhielt zunächst Kompressionsstrümpfe, [...]
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