FG Baden-Württemberg: Steuerberatungskosten für berichtigte Steuererklärungen mindern Erbschaftsteuer
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die vom Erben für die Erstellung berichtigter Steuererklärungen gezahlte Steuerberatungskosten die Erbschaftsteuer mindern. Außerdem sind nach dem Urteil Kosten für die Räumung einer Eigentumswohnung des Verstorbenen nicht abzugsfähig.
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