FG Berlin-Brandenburg: Hoher Alkoholkonsum und verletzte Aufzeichnungspflichten führen zu Abzugsverbot
Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass Cateringkosten nicht als Bewirtungskosten abziehbar sind, wenn die entsprechenden Nachweis- und Aufzeichnungspflichten verletzt sind. Das Gericht leitete den Bewirtungscharakter der Veranstaltung aus dem hohen Alkoholkonsum pro Kopf ab.
Powered by Börsen-Handelssysteme