FG Berlin-Brandenburg: Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge
Für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG nicht geltend gemacht werden. Das entschied das FG Berlin-Brandenburg.
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