FG Düsseldorf: Finanzielle Eingliederung bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft
Das FG Düsseldorf hat klargestellt, dass eine finanzielle Eingliederung bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft voraussetzt, dass der Organträger über eine nach der Satzung erforderliche qualifizierte Stimmenmehrheit verfügt.
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