FG Düsseldorf: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und private Veräußerungsgeschäfte
Das FG Düsseldorf musste entscheiden, wann eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts vorliegt, die zur Steuerfreiheit führen kann.
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