FG Düsseldorf: Vorsteueranspruch des Insolvenzverwalters für eine vom Gläubigerausschuss beauftragte Kassenprüfung
Der Insolvenzverwalter ist der umsatzsteuerliche Leistungsempfänger einer durch den Gläubigerausschuss beauftragten Kassenprüfung. So entschied das FG Düsseldorf.
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