FG: Einbringung eines Betriebs von einer Kapital- in eine Personengesellschaft
Das FG Baden Württemberg hat entschieden dass bei Einbringung eines Betriebes von einer Kapital- in eine Personengesellschaft der bei der Kapitalgesellschaft vor Einbringung entstandene gewerbesteuerliche Verlustvortrag auf Ebene der Personengesellschaft weiterhin zu berücksichtigen ist.
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