FG Hamburg: Vorläufiger Rechtsschutz gegen Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG
Das FG Hamburg hatte dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 8c KStG verfassungswidrig ist. Nun hat das FG auch vorläufigen Rechtsschutz gewährt.
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