FG Köln: Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer
Das FG Köln hat klargestellt, dass auch die in der Zeit vom 1.7.2016 bis zum 9.11.2016 eingetretenen Erbfälle der Erbschaftsteuer unterliegen. Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht zu einer Steuerpause.
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