FG Kommentierung: Abgabe von Steuererklärungen auf Papier
Gewerbetreibende und Selbstständige müssen ihre Einkommensteuererklärung im Regelfall in elektronischer Form beim Finanzamt einreichen. Ein Urteil des FG Rheinland-Pfalz zeigt jedoch, dass bei Kleinstbetrieben noch eine Abgabe in Papierform über eine Härtefallregelung möglich ist.
Powered by Börsen-Handelssysteme