FG Kommentierung: Abzug von Ehescheidungskosten ab VZ 2013
Die unmittelbaren Kosten einer Ehescheidung sind nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz auch nach der gesetzlichen Neuregelung in § 33 Abs. 2 EStG weiterhin als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.
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